Wie läuft der erste Termin ab?

Beim ersten Termin findet immer eine differenzierte Befundaufnahme statt. Denn für uns gilt „Ohne Befund – keine Behandlung“. Im Rahmen der Befundaufnahme finden in der Regel auch therapeutische Maßnahmen statt.

Wie lange ist ein Rezept gültig?

Ein Rezept muss spätestens nach 3 Monaten „abgearbeitet“ sein. Mit der Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach dem Ausstellungsdatum begonnen werden. Ausnahme: Auf dem Rezept ist das Feld „Dringlicher Behandlungsbedarf“ durch den Arzt angekreuzt worden => Dann muss die erste Behandlung innerhalb der ersten 14 Tage erfolgen.

Gibt es Zuzahlungsgebühren?

Ja, der Gesetzgeber sieht vor, dass jeder gesetzlich versicherte Patient eine Zuzahlung von 10€ + 10% des Gesamtwerts des Rezeptes zuzuzahlen hat. Dies trifft nicht zu, wenn der Patient eine durch die Krankenkasse ausgestellte Befreiung vorlegen kann.

Wieso muss ich eine Ausfallgebühr bezahlen?

Wir bitten darum, einen Termin 24h vor Beginn abzusagen, um diesen anderen Patienten zur Verfügung stellen zu können. Bei kurzfristen Absagen ist das leider nicht mehr möglich. Die dadurch entstandenen Kosten müssen gedeckt werden.

Wie lange dauert die Behandlung?

Eine physiotherapeutische Behandlung dauert bei uns 20 Minuten, eine neurologische Behandlung 25 Minuten.

Bei manuellen Lymphdrainagen wird die Zeit vom Arzt vorgegeben (30/45/60 Minuten).

Wärmeanwendungen (Fango und Rotlicht) werden ca. 20 Minuten durchgeführt, die Therapiezeit für eine heiße Rolle beträgt 10 Minuten. Elektrotherapeutische Maßnahmen dauern 10 Minuten.

Führen Sie auch Hausbesuche durch?

Ja, wir führen Hausbesuche durch. Regelmäßig werden die Hausbesuchsrouten durch unser Team überprüft, um eine optimale Versorgung zu gewährleisten. Rufen Sie gerne bei uns an, um Ihre Anfrage zu hinterlassen. Wir melden uns schnellstmöglich, um Ihnen eine Rückmeldung zu geben.

Kann man ohne Rezept auch therapeutische Maßnahmen durchführen?

Wir bieten jederzeit zusätzliche Leistungen wie Wellness-Behandlungen an. Darüber hinaus ist es rechtlich zulässig, auf Grundlage eines vorangegangenen Rezeptes weitere physiotherapeutische Behandlungen durchzuführen, falls Ihnen kein weiteres Rezept ausgestellt wird.

Wer schreibt einen Therapie-Bericht?

Der Therapiebericht wird vom Therapeuten verfasst, falls dies laut Rezept von Ärztin/Arzt gefordert wird. Das Verfassen des Berichtes ist Teil der Behandlung und wird von uns direkt an die Arztpraxis übersendet.

Was für Rezepte nehmen Sie an?

Wir nehmen alle Rezepte an, welche den Sektor „Heilmittel Physiotherapie“ betreffen. Rezeptformen: Gesetzlich / Privat / Berufsgenossenschaft (BG) / Physio für Dich / Individuelle Abrechungssysteme durch Krankenhäuser.

Jetzt online Termin vereinbaren

Die Terminvereinbarung für unsere diversen Leistungen können Sie einfach und schnell online erledigen. Vereinbaren Sie einfach Ihren Wunschtermin.

Termin vereinbaren