Sektoraler Heilpraktiker

Die beschränkte Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde (Physiotherapie) nach § 1 Absatz 1 HeilprG (sektoraler Heilpraktiker) ermöglicht es dem Physiotherapeuten/in, unabhängig von der ärztlichen Verordnung, also ohne Rezept, Patienten im physiotherapeutischen Bereich zu behandeln und diese privat abzurechnen.